Mit der erneuten Absegnung der …

Ein wunderschönes Post-Klausur Wochenende euch allen 😊

Zu schriftlichen Prüfungen kann man „einfach so“ nicht erscheinen und es wird als Prüfungsrücktritt gewertet.

Bei mündlichen Prüfungen ist eine Abmeldung bis 12:00 Uhr des Vortages notwendig, das muss nicht über den offiziellen Weg geschehen, sondern geht auch über einen kurzen Dienstweg direkt beim Prüfer.

Studierende erhalten für jede nicht bestandene Prüfung des WiSe20/21 und der ersten 2 Monate des SoSe2021 einen zusätzlichen Wiederholungsversuch.
Diese Regelung trifft nur auf die fächerübergreifenden Blockabschlussprüfungen der Q2, also ab dem 4. Studienjahr, zu ❗️
Blockabschlussklausuren der Q1 (erste 3 Jahre), der klinisch-praktische und der mündliche Teil des 1. Staatsexamens sind ebenfalls leider von dieser Regelung ausgeschlossen❗️

Lehrärzt_innen des Hausarztpraktikums sind von offizieller Seite darüber informiert, dass alle Studierenden in den Praxen einen chirurgischen MNS zur Verfügung gestellt bekommen müssen und nicht in COVID-19 Abstriche miteinbezogen werden sollen.
Falls einer dieser Fälle bei euch eintrifft, erinnert eure Lehrärzt_innen an diese Information und wendet euch gegebenenfalls an das ifam (kronenberg@med.uni-duesseldorf.de

Bei Fragen könnt ihr euch gerne bei uns melden :)